Was muss ich bei Feiern beachten?

Das Grundrecht auf Entfaltung der Persönlichkeit gibt einem Wohnungsinhaber nicht das Recht, einmal im Monat durch lautstarkes Feiern die Nachtruhe der Nachbarn zu stören. Zwar erfordert die gegenseitige Rücksichtnahme, dass gelegentliches Feiern geduldet werden muss. Jedoch darf dadurch die Nacht nicht zum Tag gemacht werden. Das Recht auf Nachtruhe (ab 22.00 Uhr) ist deshalb stets zu beachten. Siehe auch "Lärm". 

Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2016 von Matthias Römer.

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