Darf mein Hund mit in die Wohnung einziehen?

Das Halten von Hunden in der Wohnung ist nur mit vorheriger Erlaubnis des Vermieters gestattet. Dazu bitten wir Sie Ihren Vierbeiner in unseren Geschäftsräumen am Schloßplatz 2 vorzustellen. Darüber hinaus sind bei Unterzeichnung des Mietvertrages bzw. bei der Anschaffung eines Hundes folgende Dokumente vorzulegen:

  • - Gültiger Impfausweis des Tieres
  • - Anmeldung zu Hundesteuer (Steuernummer)
  • - Haftpflichtversicherung

Die Haltung von Hunden die unter die Kategorie Kampfhunde fallen, ist nicht gestattet.

Damit das Zusammenlegeben in Ihrer neuen Hausgemeinschaft funktioniert, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:

  • - Der Hund muss in seinem natürlichen Bewegungsdrag der Größe der Wohnung entsprechen
  • - Geruchs- und Schmutzbelästigungen sind zu vermeiden
  • - Lärmbelästigungen des Hundes sind zu vermeiden, insbesondere in den vereinbarten Ruhezeiten
  • - Bei längerer Abwesenheit sorgen Sie bitte für Beaufsichtigung des Hundes
  • - Auf Verlangen Ihrer Nachbarn ist der Hund außerhalb der Wohnung an der Leine zu führen

Führt die Hundehaltung zu Belästigungen gegenüber den Mietern des Hauses, die über das verträgliche Maß hinausgehen, sehen wir uns gezwungen, die Erlaubnis zur Tierhaltung zurückzunehmen.

 

Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2016 von Matthias Römer.

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