Was versteht man unter "Kündigungsfrist"?

Bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kann der Vertrag gekündigt werden. Bei Altverträgen aus DDR-Zeiten beträgt die Kündigungsfrist lediglich 14-Tage.

Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2016 von Matthias Römer.

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