Lebensgefährte

Will der Mieter nach Abschluss des Mietvertrages seinen Lebensgefährten in die Wohnung nachziehen lassen, muss er die Zustimmung des Vermieters einholen. Der muss den Nachzug des „Dritten“ in aller Regel erlauben (BGH VIII ZR 371/02).

Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2016 von Matthias Römer.

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