Was versteht man unter "Mietermodernisierung"?

Der Mieter ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht zu baulichen Veränderungen berechtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Mietsache durch die Baumaßnahme verbessert wird. Die Vertragsparteien können sich aber dahingehend einigen, dass der Mieter auf seine Kosten Modernisierungsarbeiten durchführen darf. In diesem Fall wird von Mieter und Vermieter eine "Vereinbarung über die Durchführung einer Modernisierung durch den Mieter" unterzeichnet, welche detailliert Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien regelt, sowie Lösungen dahingehend enthält, wie z.B. bei Auszug des Mieters mit den Einbauten zu verfahren ist.

Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2016 von Matthias Römer.

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