Was versteht man unter "Reinigungspflicht des Mieters"

Nach der Hausordnung ist der Mieter verpflichtet, in regelmäßigen Abständen, im Regelfalle wöchentlich, im Wechsel mit den anderen Mietern gemeinsam genutzte Treppen, Kellertreppen, Flur- und Hoffenster zugehörigen Bürgersteige usw. zu reinigen. Bei Hinweisen von Mitmietern zwecks Nichteinhaltung der Hausordnung werden Kontrollen durch die zuständigen Hausmeister durchgeführt und bei Erfordernis auch den betreffenden Mietparteien Abmahnungen erteilt. Im mehrmaligen Wiederholungsfalle kann auch eine Firma mit der Durchführung beauftragt werden; die anfallenden Kosten können dem Verursacher mit den Betriebskosten umgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2016 von Matthias Römer.

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