Was gibt es für Ruhezeiten

Die Festlegung der Ruhezeiten ist eindeutig in der Hausordnung geregelt. Diese gelten in der Zeit von 22.00 - 8.00 Uhr sowie 13.00 - 15.00 Uhr. In dieser Zeit sind z.B. Ton- , Fernsehrundfunk- und Phonogeräte nur auf Zimmerlautstärke einzustellen; bohren, Rasenmähen usw. ist in dieser Zeit nicht gestattet. Für das Rasenmähen gelten zusätzlich bestimmte Vorschriften des BundesImmissionsschutzGesetzes, welche u.a. das Mähen an Sonn- und Feiertagen gänzlich untersagen.

Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2016 von Matthias Römer.

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