Was sind "Schönheitsreparaturen"?

Schönheitsreparaturen sind Instandsetzungsarbeiten, die zur Beseitigung eines verschlechterten Aussehens der Mieträume erforderlich sind. In der Praxis ist es üblich, dass die Schönheitsreparaturen durch eine vertragliche Vereinbarung auf den Mieter übertragen werden. In den Mietverträgen unserer Gesellschaft sind die Fristen für die Ausführung von Schönheitsreparaturen wie folgt geregelt:
"Der Mieter hat während der gesamten Mietzeit Schönheitsreparaturen an der Mietsache fachgerecht auszuführen.
Die Schönheitsreparaturen umfassen
- das Anstreichen , Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken,
- das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster,
- das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie
- der Heizkörper einschließlich der Heizrohre.
Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre spätestens alle 4 Jahre durchzuführen, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre. "

Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2016 von Matthias Römer.

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