Was versteht man unter dem Begriff: Wohnfläche?

Unter der Wohnfläche eines Raumes versteht man die Grundfläche. Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Summe der Grundflächen der einzelnen Räume. Bei der Ermittlung der Wohnfläche werden nur die Wohnräume berücksichtigt (hierzu zählen auch die Abstellräume, wenn sie sich hinter der Wohnungsabschlusstür befinden). Außerhalb der Wohnung gelegene Zubehörräume wie Keller, Waschküchen, Garagen und dergleichen bleiben außer Ansatz.
Berechnung der Grundfläche:
Die Grundfläche kann entweder aus den Fertigmaßen oder nach den Rohbaumaßen ermittelt werden. Werden die Rohbaumaße zugrunde gelegt, so sind die Grundflächen um 3% zu kürzen. Wird von den Fertigmaßen gemessen, so hat dies von Wand zu Wand, nicht von Fußleiste zu Fußleiste, zu erfolgen. Dabei sind Grundflächen von Schornsteinen, Mauervorsprüngen und dergleichen abzuziehen, wenn sie in der ganzen Raumhöhe durchgehen und ihre Grundfläche mindestens 0,1 m² beträgt. Hinzuzurechnen sind wiederum die Grundflächen von Fenstern und offenen Wandnischen, die bis zum Fußboden herunterreichen und mehr als 0,13 Meter tief sind; die Grundflächen von Erkern und Wandschränken, die eine Grundfläche von mindestens 0,5 m² haben sowie die Grundflächen von Raumteilen unter Treppen, soweit die lichte Höhe mindestens zwei Meter beträgt.
Voll anzurechnen sind dann die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern; zur Hälfte sind anzurechnen die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern; die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter sind nicht zuzurechnen.
Gehören zu einer Wohnung Balkone, Loggien, Dachgärten usw., so können deren Grundflächen nach § 44 Abs. 2 II. BV bis zur Hälfte angerechnet werden.

Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2016 von Matthias Römer.

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