Einbau von Rauchschutztüren in Einraumblöcken

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Um den Anforderungen des Brandschutzes gerecht zu werden, erfolgte im Zuge der umfänglich durchgeführten Sanierungsarbeiten der Einbau von Rauchschutztüren am Ende der Zwischenflure der Einraumblöcke Kurt-Wein-Straße 9 sowie Karl-Wünschmann-Straße 12. Dies war erforderlich, umsicherstellen zu können, dass auf jedem Flur eine Möglichkeit für die Bewohner besteht, im Fall eines Brandes im Treppenhaus einen brandrauchfreien Bereich aufsuchen zu können, noch bevor die Feuerwehr mit der Einleitung von Rettungsmaßnahmen beginnen kann. Somit konnte gleichzeitig vermieden werden, auf der zwischen den beiden Häuseren befindlichen Grünanlagen groß angelegte Feuerwehrrettungswege anzulegen. Stattdessen kann in den Folgejahren hier ebenefalls eine optisch ansprechende Gestaltung erfolgen.

 

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