+++Wobau aktuell – Bagatellschäden+++

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Was sind eigentlich Bagatellschäden und warum müssen Mieter für manche Dinge selber zahlen und für andere nicht? Wir möchten Ihnen mit diesem Artikel einen kleinen Einblick zu dem Thema geben.

Was ist ein Bagatellschaden?

Die laufende Instandhaltung der Mietwohnung obliegt dem Gesetz nach grundsätzlich dem Vermieter. In geringen Umfang und unter bestimmten Vorrausetzungen kann der Vermieter bestimmten Kosten auf den Mieter umlegen.

Bagatellschäden zählen zu den Kleinreparaturen und sind mit geringen finanziellen Mitteln zu beheben.  Der Vermieter darf kleinere Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen auf den Mieter umlegen, wenn es solche Teile der Mietwohnung betrifft, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Das sind z.B. Schalter, Steckdosen, Wasserhähne, Schlösser, Rollläden, Fenstergriffe, u.v.m.

Welche Kosten darf der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen?

Die Kosten dürfen pro Einzelfall 75,00 € nicht überschreiten und pro Jahr maximal 8% der Jahresmiete betragen. So bleiben die Kosten für den Mieter überschaubar.

Der Schaden muss dem Vermieter gemeldet werden. Wir kümmern uns um die fachgerechte Reparatur und beauftragen einen entsprechenden Handwerker. Die Rechnung vom Handwerker erhalten wir. Der Mieter erhält dann von uns eine entsprechende Rechnung.

Wir informieren unsere Mieter immer im Vorfeld, ob für ihn Kosten entstehen. 

Sie haben Fragen zum Thema Bagatellschaden? Wir beraten Sie gern.

Ihr Wobau-Team

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