+++Wobau aktuell - Haustierhaltung – Hund +++

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Ein Hund ist ein tolles Haustier und ein Freund fürs Leben. Nicht jedermann, der einen Hund halten möchte, wohnt in einem Haus mit Garten. Eine Wohnung mit Hund zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Tiere sind niedlich und kuschelig und auch ein schöner Zeitvertreib. Trotzdem sollte man sich vor der Anschaffung eines Hundes darüber im Klaren sein, dass dieser Zeit und auch viel Geld kostet. Wir möchten an dieser Stelle ein paar Tipps und Hinweise zur Hundehaltung in einer Mietwohnung geben.

Dürfen Hunde in Mietwohnungen gehalten werden?

Ein generelles Haustierverbot in Mietwohnungen gibt es nicht mehr. Somit gibt es auch kein Verbot einen Hund in der Mietwohnung zu halten. Jedoch wird im Mietvertrag vereinbart, dass die Tierhaltung die Zustimmung des Vermieters bedarf. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Tierhaltung, insbesondere die Hundehaltung, bei Ihrem Vermieter anzeigen. Ohne Begründung darf der Vermieter die Tierhaltung nicht ablehnen.  Wer trotz bestehendem Verbot einen Hund in der Wohnung hält, kann aus dem Mietverhältnis gekündigt werden.

Deshalb gilt immer: Ehrlichkeit wehrt am längsten. Lassen Sie Ihren Hund nicht heimlich einziehen. Schaffen Sie sich ohne Erlaubnis vom Vermieter nicht einfach einen Hund an. Am Ende haben Sie nur Ärger und im schlimmsten Fall verlieren Sie ihre Wohnung oder Ihr Hund sein Zuhause.

Das will schließlich niemand.

Was muss der Mieter bei der Wobau beachten, wenn er einen Hund halten möchte?

Bevor Sie den Hund einziehen lassen, informieren Sie uns bitte. Bei kleinen Hunden erhalten Sie auch meist die Genehmigung von uns, wenn kein triftiger Grund vorliegt, die Hundehaltung zu verbieten. Bei größeren Hunden kann eine Haltung aber auch untersagt werden!

Um den Hund in der Wohnung anzumelden benötigen Sie einen aktuellen Impfausweis, den Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung sowie die steuerliche Anmeldung und ein Foto Ihres neuen Mitbewohners. Bei der Antragstellung eines Hundes kann es auch von Vorteil sein, wenn Sie bereits Ihre Nachbarn gefragt haben, ob diese mit dem Einzug eines Hundes in den Hauseingang einverstanden sind. Lassen Sie sich dafür einfach eine Unterschrift von Ihren Nachbarn geben.

Wenn alle notwendigen Dokumente vorliegen und keine Gründe zur Ablehnung gegeben sind, genehmigen wir i.d.R. die Hundehaltung unkompliziert.

Welche Dinge müssen bei der Hundehaltung in einer Wohnung beachten werden?

Um von vornherein Beschwerden zu vermeiden, muss der Hund im Treppenhaus an der Leine geführt werden. Das Treppenhaus muss sauber gehalten werden. Passiert ein Missgeschick, müssen Sie dies sofort und rückstandslos entfernen. Hundehaare im Treppenhaus müssen ebenfalls durch den Hundehalter beseitigt werden. Die Grünflächen vor und hinter dem Haus sind keine Hundetoilette.

Die Anschaffung eines Hundes sollte immer gut überlegt werden. Haben Sie genug Zeit für einen Vierbeiner? Ein Hund muss mindestens 2-3-mal täglich über einen längeren Zeitraum und eine längere Strecke ausgeführt werden.

Der Hund darf auch nicht stundenlang allein in der Wohnung sein und die Nachbarn durch ständiges Gebell stören. Auch müssen Sie mit Ihrem Vierbeiner regelmäßig zum Tierarzt und alle notwendigen Impfungen einholen. Auch Parasitenschutz ist wichtig, damit Ihr Vierbeiner gesund bleibt. Schützen Sie ihn also vor Zecken, Flöhe und Würmer. Ein Hund ist kein kurzer Zeitvertreib. Die Anschaffung sollte wohl überlegt sein, denn Sie binden sich an Ihren Hund für viele Jahre. Das kostet Zeit und auch Geld.

Wenn aber alle Voraussetzungen zur Hundehaltung gegeben sind und die Wohnung genug Platz für einen Vierbeiner bietet, kann ein Hund natürlich auch in einer Mietwohnung ein glückliches Leben führen.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.

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