+++ Wobau aktuell – Kerzen in der Mietwohnung +++

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Gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit dürfen sie natürlich nicht fehlen. Kerzen auf dem Weihnachtskranz, Kerzen im Fenster oder auf den Tisch. Es gibt sie in groß und klein, mit und ohne Duft. Sie sorgen für ein wohlig und gemütliches Wohngefühl und zaubern eine tolle Stimmung in jeder Wohnung. Gerade in der Adventszeit gehören sie einfach dazu.

  

Es gibt aber ein paar Dinge, die man zwingend beachten sollte, damit die brennende Kerze nicht zur Gefahr wird. Als erste und wichtigste Sache: Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt in der Wohnung brennen. Sollte durch eine unbeaufsichtigte, brennende Kerze ein Schaden in der Wohnung entstehen, ist Ihre Hausratversicherung nicht verpflichtet, den Schaden auch zu begleichen. Denn sie haben grob fahrlässig gehandelt.

Bei der Verwendung von Wunderkerzen in der Wohnung ist aus diesem Grund ebenfalls Vorsicht geboten. Vor allem nah am Weihnachtsbaum kann es schnell zu einem Brand in der Wohnung kommen.

Es ist außerdem untersagt im Treppenhaus brennende Kerzen aufzustellen. Auch dann nicht, wenn sie in Kerzenhalter oder Laternen stehen. Sie stellen eine große Brandgefahr im Treppenhaus dar, denn sie sind unbeaufsichtigt und im Falle eines Brandes kann der Flucht- und Rettungsweg versperrt werden.

  

Wenn Sie aber diese Regeln beachten, sollte einer schönen und besinnlichen Vorweihnachtszeit nichts entgegen stehen.

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