Tipp's & Hinweise


Schlüssel

Bei Häusern, die über eine Schließanlage verfügen, können Sie sowohl die Haustür als auch die Wohnungstür mit demselben Schlüssel öffnen.

Bei Verlust eines Schlüssels ist Ersatz zu leisten. Handelt es sich bei dem Schlüsselverlust um einen Haustürschlüssel, so müssen Sie uns unverzüglich benachrichtigen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, das Haustürschloss nebst des Haustürschlüssels aller übrigen Mieter auf Ihre Kosten auswechseln zu lassen. Schlüsselkopien dürfen Sie auf eigene Kosten nach Vorlage des Personalausweises bei unserem Vertragspartner Schlüsseldienst Bluhm anfertigen lassen, diese müssen Sie uns aber bei Auszug übergeben. Eine Kostenübernahme durch uns findet dafür nicht statt. Die Anfertigung von Schlüsselkopien muss der Verwaltung schriftlich mitgeteilt werden.

In den Objekten Raismeser Straße 23 bis 33 und 35 bis 43 wurde im Zuge der Sanierung ein innovatives, schlüsselloses Schließsystem eingebaut Die herkömmlichen mechanischen Schlüssel wurden durch programmierbare Transponder ersetzt, die per Funk sowohl die Haustür als auch die Wohnungstür öffnen. Jeder Transponder wird individuell für jede Wohnung programmiert.

Schlüssel verloren – was tun?

Man kommt spätabends nach Hause und die Wohnungstür lässt sich nicht öffnen. Schlüssen verloren, Schloss hakt – was nun? Dabei ist es einfacher als man denkt.

Unser Vertragspartner für diese Fälle ist die Firma Bluhm,Breiter Weg 37 aus derLutherstadt Eisleben. Unter der Telefonnummer 03475 – 69 50 50 wird man Ihnen rund um die Uhr schnell, zuverlässig und preiswert weiterhelfen. Wir möchten Sie an dieser Stelle warnen, zum Telefonbuch zu greifen und einen unbekannten Schlüsseldienst anzurufen. Hier können für Sie erhebliche Mehrkosten entstehen. Sollten Sie kein Geld für den Schlüsseldienst dabei haben, rufen Sie bitte in jedem Fall unsere Bereitschafsnummer an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen weiterhelfen.

Veränderungen in der Wohnung

Bauliche Veränderungen an und in Mieträumen, insbesondere Um- und Einbauten sowie Installationen, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Sprechen Sie bitte unbedingt vorher mit unserer Kundenbetreuerin bzw. unserem technischen Mitarbeiter. Sie werden dafür sorgen, dass Ihnen gegebenenfalls die erforderliche Genehmigung erteilt wird. Bitte denken Sie, dass Sie beim Auszug den Ursprungszustand wieder herstellen. Ist Ihr Nachmieter bereit, die durch Sie durchgeführten Veränderungen zu übernehmen, geht die Verantwortung auf ihn über. Die Übernahmeerklärung erfolgt schriftlich bei der Wohnungsabnahme.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass das Bohren im Türschwellenbereich bzw. im Bereich des Fußbodens wegen eventuell auftretender Schäden an der Elektroanlage nicht gestattet ist. Um die Fliesen in Ihrer Wohnung zu erhalten, bitten wir Sie, Bohrungen für Einrichtungsgegenstände möglichst in der Fliesenverfugung vorzunehmen. Die Bohrlöcher können so bei einem Auszug wieder ohne Mühe verschlossen werden.

Aufzugsanlagen

Die Aufzugsanlagen in unseren drei Mittelganghäusern werden durch die Firma Thyssen Krupp Aufzüge betreut. Entsprechend den Sicherheitsvorschriften erfolgt in regelmäßigen Abständen die technische Überprüfung durch Fachleute des TÜV. Die Aufzugskabinen sind im Inneren mit einer Wechselsprechanlage ausgerüstet. Über diese Rufanlage ist ein Notdienst zur Personenbefreiung 24 Stunden erreichbar. Im Brandfall darf der Aufzug nicht benutzt werden.

Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Trockenböden und Wäscheplätzen

Die Nutzung dieser Anlagen regelt die Hausordnung. Es ist jedoch nicht möglich, spezifisch für jeden Hauseingang detaillierte Regelungen aufzustellen.

Sollte z.B. der Wunsch einer Hausgemeinschaft bestehen, einen Keller- oder Bodenraum einer besonderen Nutzung zuzuführen (Fahrradraum, Versammlungsraum), wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Kundenbetreuerin.

Im Übrigen gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Anmelden von Telefon, Internet und (Kabel-) Fernsehen

Für den Fernsehempfang ist der Mieter in unseren Wohnungen berechtigt, den Breitbandkabelanschluss zu nutzen. Unsere Wohnungen werden durch den Kabelanbieter Kabel Deutschland versorgt.

Neben hochwertigem Empfang der Fernsehkanäle – auf Wunsch auch in HD-Qualität – ist es ebenfalls möglich, hierüber schnelles Internet und einen Telefonanschluss zu günstigen Konditionen zu beziehen. Hierfür ist es erforderlich, einen Einzelvertrag abzuschließen. Ihr lokaler Ansprechpartner und unsere Servicedienstleister in der Lutherstadt Eisleben ist die Firma Thurm Media, Friedrich-Engels-Straße 8 (Telefon: 03475 6677915, Mail: kabelanschluss@thurm-media.com. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, auch über einen anderen Serviceanbieter Ihren Vertrag abzuschließen, beachten Sie jedoch, dass es sich bei diesem um einen zertifizierten Kabel Deutschland Anbieter handeln sollte.

In der Unterrißdorfer Straße 59, 61, Kupfermühle 4,5 und am Markt 33 musste eine Sonderlösung geschaffen werden, da hier eine Kabelversorgung nicht möglich ist. In diesem Fall ist bei Störungen die Firma Elektro Werner zu informieren (Telefon: 0171 6530555).